Neuordnung des zahnärztlichen Notdienstes
Liebe Patientinnen und Patienten,
hiermit möchten wir Sie über die Neuordnung des zahnärztlichen Notdienstes in Hessen informieren:
Zahnarztpraxis sind seit der Neuordnung dazu verpflichtet, Schmerzfälle ihrer Patienten unter der Woche selbstständig zu versorgen. Ein Notdienst abends und nachts fällt damit weg.
Erst samstags ab 8 Uhr springt dann eine notdienstleistende Zahnarztpraxis ein. Der Notdienst dauert bis einschließlich Montag Morgen 8 Uhr. Danach übernimmt wieder der Hauszahnarzt.
Allerdings: Die Notfallvertretung soll nicht ein Ersatz für regelmäßige Sprechzeiten sein, sondern hat ausschließlich die Aufgabe, Notfälle zu versorgen und ggf. Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung einleiten.